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Ernährungstherapie - Kennenlerngespräch


Ernährungstherapie mit ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung (§ 43 SGB V)

30 Min.
29 Euro

Beschreibung

Ernährungstherapie ist sinnvoll, wenn deine Ärztin/ dein Arzt eine Erkrankung feststellt, die du durch Änderung deiner Ess- und Ernährungsgewohnheiten lindern oder verbessern kannst. Dazu zählen unter anderem: • Magen- und Darmerkrankungen • Unverträglichkeiten und Allergien • Übergewicht und Adipositas • Untergewicht • Fettstoffwechselstörungen • Diabetes mellitus • Bluthochdruck (Hypertonie) • Osteoporose (Knochenschwund) • Gischt und rheumatische Erkrankungen Bei unserer Ernährungstherapie mit ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung (§ 43 SGB V) stehst du, deine Gesundheit und dein Wohlbefinden im Mittelpunkt. Diese spezialisierte Beratung durch zertifizierte Ernährungsberater VDOE zeigt dir Wege und Möglichkeiten auf, wie du deiner Erkrankung/en durch zielgerichtete Ernährung gegensteuern kannst. Vorab ein bisschen Bürokratie: 1. Bitte deinen Arzt um eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung nach § 43 SGB V, die du unten im Formular an uns verschickst. Dein Arzt erkennt die Notwendigkeit einer Ernährungsberatung für deine Gesundheit und stellt eine entsprechende Bescheinigung aus. 2. Anschließend buchst du dir hier einen Termin, denn eine Vielzahl der Krankenkassen wünscht einen Kostenvoranschlag, welchen wir dir gerne nach einem Erstgespräch erstellen. Unsere zertifizierten Ernährungsberater VDOE erstellen einen detaillierten Kostenvoranschlag für die Ernährungstherapie auf Basis deiner Indikation und helfen dir bei allen Schritten zur Beantragung der Kostenübernahme. Um eine perfekte auf dich zugeschnittene Ernährungstherapie für dich erstellen zu können, lernen wir uns erst mal kennen: vorab erhältst du von uns einen detaillierten Anamnesebogen. Bring diesen bitte ausgefüllt, wie auch deine Arztbriefe, Unterlagen und wenn verfügbar letzten Blutwerte zum Termin mit. 3. Mit dem Kostenvoranschlag und der ärztlichen Verordnung wendest du dich an deine Krankenkasse Du reichst den Kostenvoranschlag zusammen mit der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung bei deiner Krankenkasse ein und erfährst, wie hoch dein Zuschuss sein wird. Die Krankenkasse muss die Ernährungstherapie vor dem ersten Termin genehmigen. Nur in diesem Fall übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Kosten. Deine Krankenkasse prüft den Antrag und genehmigt die Kostenübernahme. Damit kannst du sicher sein, dass du die erforderliche Unterstützung erhältst. 4. Sobald eine Kostenübernahme deiner Krankenkasse vorliegt, kannst du einen Termin bei uns direkt hier vereinbaren.


Umbuchung & Kündigung

Für kostenlose Stornierung / Umbuchung bitten wir um Benachrichtigung 24h vor Ihrem Termin.


Kontaktangaben

  • Die Gesundheitsberater GmbH

    Mallwitzstraße 1-3, Bonn, Germany


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Vielen Dank!

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